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Betriebsform

Trennung von Eigentum und Betrieb

Der Verwaltungsrat sieht in einer Trennung von Eigentum und Betrieb die geeignetste, zukünftige Betriebsform. Diese entspricht auch einer heute weit verbreiteten Praxis bei vergleichbaren Sportzentren. Nach Einschätzung des Verwaltungsrates sollte demnach die Übertragung des Eigentums an der Immobilie an die Gemeinde und/oder den Kanton erfolgen.

Damit würde für die Zukunft der linth-arena sgu eine wichtige Voraussetzung geschaffen, dass der grosse Unterhalt der technischen wie auch der baulichen Anlagen durch die öffentliche Hand vorgenommen werden kann. Diese Investitionen sprengen sowieso die finanziellen Möglichkeiten der Genossenschaft und mussten auch schon in der Vergangenheit immer durch die öffentliche Hand finanziert werden. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Verwaltungsrates auch sinnvoll, dass die öffentliche Hand Eigentümerin der Anlagen wird.

Die Genossenschaft würde künftig im Sinne einer Betriebsgenossenschaft funktionieren und kann als Dienstleistungsunternehmen unter Berücksichtigung des gemeinwirtschaftlichen Auftrags nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden. Mit der nach wie vor privaten Betriebsführung werden in unternehmerischer Hinsicht für die Zukunft optimale Rahmenbedingungen erhalten, um die Wirtschaftlichkeit und die Wahrung öffentlicher Interessen optimal miteinander zu verbinden.